AGB
zum herunterladen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Offerten sind bis zur Gültigkeit der offiziellen Preisliste verbindlich. Sämtliche Preise verstehen
sich rein netto und die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum zahlbar. Für die Zustellung
einer Papierrechnung wird eine Gebühr von Fr. 3.-- erhoben.
2. Auftragserteilung
Um Fehler betreffend Behandlungsart zu vermeiden, sind die Aufträge schriftlich zu erteilen. Der
Lieferung des zu behandelnden Materials ist ein Lieferschein beizulegen, versehen mit genauen Mengen,
Massangaben, Sichtflächen und Aufhängemöglichkeiten. Zusätzlich sollte das gelieferte Material mit
Farbnummer und Angabe der Sichtfläche auf der Rückseite markiert und mit Aufhängelöcher versehen
sein. Die zu beschichtenden Teile müssen eine Temperaturbeständigkeit von 200 Grad C aufweisen und
Kanten auf mind. 2mm Radius gerundet sein. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften schliesst jede
Haftung des Beschichtungswerkes aus.
3. Verpackung und Transport
Die übliche Eckverpackung ist im Listenpreis inbegriffen. Transporte und aussergewöhnliche
Verpackungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des
Auftraggebers.
4. Lieferfristen / -Pflichten
In der Regel wird angeliefertes Material innert Wochenfrist ausgehändigt. Liefertermine sind dann
verbindlich, wenn sie von der Kuonen AG schriftlich zugesichert sind und die Anlieferung durch den
Besteller rechtzeitig erfolgt ist. Ab der 2. Woche fallen Lagergebühren von Fr. 15.—pro Woche an.
5. Garantie / Schadenersatz
5.1.
Das Beschichtungswerk garantiert eine auftragskonforme und fachmännische Ausführung der
Oberflächenbehandlungen. Einschichtig für den trockenen Innenbereich und zweischichtig für den
Aussenbereich (ohne Staunässe).
5.2.
Bei der Ablieferung erkennbare Mängel an lackierten Teilen (Innenbereich 3m / Aussenbereich 5m)
müssen vor der Montage, Weiterverarbeitung oder Verbindung mit anderen Stoffen, spätestens innert 10
Tagen nach Ablieferung dem Beschichtungswerk gemeldet werden.
5.3.
Kontaktstellen und andere verfahrens- und materialbedingte Unregelmässigkeiten müssen toleriert
werden.
5.4.
Muster, sowohl Nass- als auch Trockenmuster, können bezüglich Struktur, Effekt und Glanz, leichte
Differenzen aufweisen insbesondere bei Folgeaufträgen. Diese berechtigen den Käufer nicht zu einer
Mängelrüge.
5.5.
Für nicht sichtbare Mängel bei der Ablieferung gewähren wir eine Garantiefrist von 1 Jahr. Von dieser
Garantie ausgeschlossen sind Werkstücke die nicht mehr als Neuware gelten, insbesondere bei Kontakt
mit Substanzen die die Beschichtung in der Haftung beeinträchtigen.
5.6.
Für alle Schäden, die auf Besonderheiten der Umwelt, auf unsachgemässe oder zu wenig häufige
Reinigung zurückzuführen sind, lehnt das Beschichtungswerk jede Haftung ab.
5.7.
Schadenersatzansprüche des Käufers, infolge Mängel der Kaufsache, sind der Höhe nach auf den
Kaufpreis des betroffenen Teils unserer Leistung beschränkt.
6. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz des Beschichtungswerkes.